Mitgliedschafts- und Nutzungsbedingungen
NOIR Sporttherapie GmbH | Stand: 19. Oktober 2026
Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für Mitgliedschaftsverträge zwischen der NOIR Sporttherapie GmbH, Eisenzahnstraße 11–14, 10709 Berlin (nachfolgend „NOIR“), und ihren Mitgliedern.
(2) Art, Umfang, Beginn, Laufzeit und Preis der Mitgliedschaft ergeben sich vorrangig aus dem individuell geschlossenen Mitgliedschaftsvertrag. Ergänzende Leistungsbeschreibungen werden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
(3) Für einzelne sonstige Leistungen, insbesondere Tageskarten, Kurse ohne Mitgliedschaft, Gutscheine, Veranstaltungen und externe Nutzungen, können gesonderte Bedingungen gelten; diese werden vor dem jeweiligen Vertragsschluss einbezogen.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner ist die NOIR Sporttherapie GmbH, Eisenzahnstraße 11–14, 10709 Berlin.
§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) Mitglied ist die Person, die mit NOIR einen Mitgliedschaftsvertrag geschlossen hat.
(2) Die Buchungsplattform ist das von NOIR zur Verwaltung von Mitgliedschaften und Kursen eingesetzte System, derzeit Eversports.
(3) Die Hausordnung enthält Verhaltens- und Sicherheitsregeln für die Nutzung der Räumlichkeiten. Sie wird vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.
Kapitel 2 – Vertragsschluss und Kommunikation
§ 4 Vertragsschluss
(1) Mitgliedschaften werden derzeit ausschließlich persönlich vor Ort abgeschlossen. Der Vertrag kommt durch Annahme des Mitgliedschaftsantrags durch NOIR zustande.
(2) Der Mitgliedschaftsvertrag bezeichnet mindestens Tarif, Leistungsumfang, Beginn, Erstlaufzeit, Mitgliedsbeitrag, etwaige Aufnahmegebühr, Fälligkeit und Kündigungsregelung.
(3) NOIR weist vor Vertragsschluss auf diese AGB und die Hausordnung hin und ermöglicht eine zumutbare Kenntnisnahme. Beide werden mit entsprechender Vereinbarung Vertragsbestandteil.
§ 5 Digitale Verwaltung und Zugangsdaten
(1) NOIR kann die Mitgliedschaft und Kursbuchungen über eine digitale Buchungsplattform verwalten.
(2) Das Mitglied hält seine für die Vertragsdurchführung erforderlichen Kontakt- und Zahlungsdaten aktuell.
(3) Persönliche Zugangsdaten sind vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
(4) Gesetzliche Rechte des Mitglieds bei Störungen der Buchungsplattform oder des Zugangs bleiben unberührt.
§ 6 Kommunikation
(1) NOIR kann vertragsbezogene Mitteilungen, insbesondere zu Buchungen, Abrechnungen und organisatorischen Abläufen, an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse senden, soweit die jeweilige gesetzliche Form eingehalten wird.
(2) Das Mitglied teilt Änderungen seiner Kontaktdaten zeitnah mit. Eine Einwilligung in Werbung ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
Kapitel 3 – Mitgliedschaft und Nutzung
§ 7 Mitgliedschaftsmodelle
(1) NOIR bietet insbesondere Open Gym, All-In, Classes Only und gegebenenfalls weitere im Vertrag bezeichnete Mitgliedschaftsmodelle an.
(2) Maßgeblich für die geschuldeten Leistungen ist die beim Vertragsschluss vereinbarte Tarif- und Leistungsbeschreibung.
§ 8 Leistungsumfang und Änderungen
(1) Das Mitglied kann die im Vertrag enthaltenen Leistungen zu den dafür vorgesehenen Nutzungszeiten in Anspruch nehmen.
(2) NOIR darf einzelne Kurszeiten, Trainer oder organisatorische Abläufe aus sachlichen Gründen ändern, soweit der vereinbarte Kern der Leistungen erhalten bleibt und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Mitglieds zumutbar ist.
(3) Erhebliche Einschränkungen vertraglich geschuldeter Leistungen begründen die gesetzlichen Rechte des Mitglieds; diese werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen.
(4) Vorübergehende Schließungen und Einschränkungen aus Sicherheits-, Wartungs- oder behördlichen Gründen werden auf das erforderliche Maß begrenzt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 9 Pflichten und Sicherheit
(1) Mitglieder nutzen Räume und Geräte sorgfältig, beachten Sicherheits- und Bedienungshinweise sowie die Hausordnung und nehmen Rücksicht auf andere.
(2) Bei erkennbaren gesundheitlichen Risiken ist das Training eigenverantwortlich anzupassen oder zu unterlassen; bei Unsicherheit ist ärztlicher Rat einzuholen. Dies begründet keinen Ausschluss gesetzlicher Pflichten oder Haftung von NOIR.
(3) Schäden, Defekte und Gefahrensituationen sind NOIR unverzüglich mitzuteilen.
§ 10 Gemeinschaft und Aufnahmen
(1) Diskriminierung, Belästigung, Bedrohung und aggressives Verhalten sind untersagt.
(2) Aufnahmen anderer Personen sind nur mit einer geeigneten rechtlichen Grundlage, insbesondere einer erforderlichen Einwilligung, zulässig.
(3) Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch NOIR sowie deren Veröffentlichung, insbesondere für Marketingzwecke, erfolgen nur auf einer jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage. Eine pauschale Einwilligung wird durch diese AGB nicht erteilt.
(4) Bei erheblichen Verstößen kann NOIR verhältnismäßige Schutzmaßnahmen ergreifen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Kapitel 4 – Laufzeit, Beiträge und Beendigung
§ 11 Erstlaufzeit
(1) Die vereinbarte Erstlaufzeit und der Vertragsbeginn ergeben sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag.
(2) Eine ordentliche Kündigung zum Ende der Erstlaufzeit ist mit einer Frist von vier Wochen möglich. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
§ 12 Vertragsverlängerung
(1) Wird die Mitgliedschaft nicht wirksam zum Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit.
(2) Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann das Mitglied die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Eine Bindung an das Ende eines Kalendermonats besteht nicht.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Beiträge und Zahlungsabwicklung
(1) Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge sowie eine etwaige Aufnahmegebühr werden im Mitgliedschaftsvertrag vereinbart.
(2) Bei vereinbarter SEPA-Lastschrift erfolgt der Einzug auf Grundlage eines gesondert erteilten wirksamen SEPA-Mandats.
(3) Bei einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift kann NOIR Ersatz tatsächlich entstandener, erforderlicher und nachweisbarer Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
(4) Endet die Mitgliedschaft untermonatlich, wird ein im Voraus gezahlter Beitrag für die Zeit nach Vertragsende anteilig erstattet, soweit keine andere wirksame Vereinbarung besteht.
§ 14 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) NOIR kann nach angemessener Ankündigung und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls den Zugang vorübergehend sperren, soweit dies rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 15 Beitragsanpassungen
(1) Maßgeblich ist der im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarte Mitgliedsbeitrag.
(2) Änderungen des Beitrags während der Erstlaufzeit oder einer anschließenden unbefristeten Vertragsphase bedürfen einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Grundlage. Eine bloße Mitteilung, insbesondere wegen gestiegener Betriebs-, Miet-, Personal-, Energie-, Reinigungs-, Wartungs- oder Softwarekosten, berechtigt NOIR nicht einseitig zur Erhöhung.
(3) NOIR kann dem Mitglied eine begründete Änderung des Beitrags in Textform anbieten. Sie wird nur mit wirksamer Zustimmung des Mitglieds Vertragsbestandteil. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
(4) NOIR kann für neue Vertragsabschlüsse andere Tarife anbieten. Bereits bestehende Verträge bleiben hiervon unberührt.
§ 16 Ruhezeiten
(1) NOIR und das Mitglied können aus wichtigem Anlass, insbesondere bei länger andauernder Erkrankung oder Schwangerschaft, eine vorübergehende beitragsfreie Ruhezeit vereinbaren. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(2) Beginn, Dauer, Beitragsfreiheit und die Folgen für das Nutzungsrecht werden in Textform festgehalten. Während einer beitragsfreien Ruhezeit ruht grundsätzlich das Nutzungsrecht, soweit dies vereinbart ist.
(3) Die Erstlaufzeit verlängert sich nicht automatisch. Eine Verlängerung kommt nur aufgrund einer gesonderten, wirksamen Vereinbarung in Betracht. Eine bloß vorformulierte Zustimmung ist nicht ohne Weiteres eine Individualvereinbarung.
§ 17 Ordentliche Kündigung
(1) Die ordentliche Kündigung richtet sich nach §§ 11 und 12.
(2) Die Kündigung kann mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. NOIR bestätigt den Zugang und das errechnete Vertragsende in Textform.
(3) Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 18 Außerordentliche Kündigung
(1) Beide Parteien können aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften außerordentlich kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichen Pflichtverletzungen, schwerwiegendem Missbrauch von Zugangsdaten oder erheblichen Zahlungsrückständen vorliegen. Ob eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung erforderlich ist, richtet sich nach dem Gesetz.
(3) Rechte des Mitglieds bei dauerhafter Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Nutzung bleiben unberührt.
§ 19 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Das Mitglied kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Rechte zur Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrechte, insbesondere wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.
Kapitel 5 – Zutritt und Haftung
§ 20 Zugangscode und Nutzung außerhalb der Personalzeiten
(1) Soweit der gewählte Tarif dies vorsieht, kann das Mitglied die Trainingsräume auch außerhalb der betreuten Zeiten nutzen. Die vereinbarten Zutrittszeiten ergeben sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag und den zugänglich gemachten Nutzungsinformationen.
(2) Persönliche Zugangscodes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Das Einlassen nicht berechtigter Personen ist untersagt.
(3) Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch informiert das Mitglied NOIR unverzüglich. NOIR kann Zugangsdaten aus Sicherheitsgründen sperren und ersetzen.
(4) Sicherheits- und Notfallhinweise sind zu beachten. Gesetzliche Schutz- und Verkehrssicherungspflichten von NOIR bleiben unberührt.
§ 21 Haftung
(1) NOIR haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von NOIR, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet NOIR für sonstige Schäden begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für sonstige Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
